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Ausschreibung LEISTUNGSSTIPENDIUM Studienjahr 2020/21

Die Zuerkennung von Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen wird im § 62 Studienförderungsgesetz geregelt. Gemäß dieser Bestimmung erfolgt die Zuerkennung der Leistungsstipendien durch die Rektorin der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau (PPH Augustinum) nach Anhörung der Studierendenvertretung. Das Leistungsstipendium der PPH Augustinum dient der Anerkennung hervorragender Leistungen, die von Studierenden innerhalb der zuletzt absolvierten zwei Semester des Studiums erbracht wurden. Es darf 750 Euro nicht unterschreiten und 1 500 Euro nicht überschreiten.

Personen, die die Vergabekriterien gemäß Kundmachung im Mitteilungsblatt erfüllen, können schriftlich und formlos bis spätestens 31. Oktober 2021 bei Frau Elisabeth Christian (Büro der Rektorin) um Zuerkennung eines Leistungsstipendiums für das Studienjahr 2020/21 ansuchen. Postadresse und Bankverbindung sind anzugeben. Mail-Ansuchen können nicht berücksichtigt werden.

Den gesamten Ausschreibungstext finden Sie im Mitteilungsblatt 178 HIER