Hinweisgeber*innenschutz

Hinweisgeber*innenschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es Personen auf Rechtsverletzungen hinzuweisen. Diese können sich beispielsweise auf einen Schaden oder auf eine Gefährdung für das öffentliche Interesse, die Verletzung der Privatsphäre oder auf eine rechtswidrige Verwendung personenbezogener Daten beziehen.

Personen, die solche Hinweise geben, werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch Whistleblower genannt. Diese Hinweisgeber*innen werden durch das gegenständliche Gesetz geschützt. Es verpflichtet Unternehmen, einen internen Meldekanal einzurichten, damit Hinweise vertraulich gegeben werden können.

Die PPH Augustinum hat gemäß dieser Gesetzgebung einen solchen Meldekanal eingerichtet. Alle der Hochschule angehörigen Personen können optional personalisierte oder anonymisierte Hinweise geben. Jeder Hinweis wird vertraulich von einem unabhängigen Organ bearbeitet.

Der*die Hinweisgeber*in bleibt, sofern gewünscht, das gesamte Verfahren hindurch auch für das bearbeitende Organ anonym.

Der Link für den Meldekanal ist für in Moodle eingeloggte User*innen über die Startseite abrufbar: MOODLE